Teilnahmebedingungen

I. Allgemeines/Veranstalter

Die Börsenmedien AG (nachfolgend „Wettbewerbsbetreiber“) veranstaltet den Wettbewerb zum „Finanzberater des Jahres“ (nachfolgend „Wettbewerb“).


II. Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt sind Anlageberater aus Banken und Sparkassen sowie hauptberufliche Finanzvermittler und Vermögensberater mit der jeweiligen gesetzlichen Erlaubnis, zum Beispiel nach GewO (§ 34c, § 34d, § 34e, § 34f) sowie nach KWG (§ 32, § 64e), und Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h GewO. Gruppen, Firmen und Teams dürfen nicht teilnehmen. Pro Standort/Filiale dürfen maximal vier Teilnehmer eines Unternehmens oder einer Firmengruppe teilnehmen.
Nicht teilnahmeberechtigt sind Privatpersonen und Mitarbeiter der Unternehmen

  • Börsenmedien AG
  • Fonds Finanz Maklerservice GmbH
  • GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG
  • Jupiter Asset Management Limited
  • Mountain-View Data GmbH

sowie deren Angehörige. Die Teilnahme an dem Wettbewerb ist nicht kostenpflichtig. Für die Teilnahme ist die offizielle Anmeldung über die Internetseite www.fbdj.de erforderlich. Jeder Wettbewerbsteilnehmer darf nur einmal angemeldet sein.

Offensichtlich wettbewerbsverzerrende und unfaire Verhaltensweisen können durch die Wettbewerbsleitung mit Ausschluss belegt werden.


III. Wettbewerbsregeln, Wettbewerbsprinzip, Siegerermittlung und Wettbewerbsverlauf

1. Wettbewerbsprinzip / Wettbewerbsidee


Ermittelt wird der „Finanzberater des Jahres“. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Unternehmen (Bank, Sparkasse, Versicherung, unabhängiger Vermögensberater) der Teilnehmer seinen Beruf ausübt. Bewertet werden die Leistungen der Teilnehmer nach den folgenden Kriterien, die jeweils mit 50 % gleichgewichtet werden:

  • qualitativ (= Wissenstest)
  • quantitativ (= Depottest)

2. Wettbewerbsleitung


Die Veranstalter werden eine Wettbewerbsleitung ernennen, die den gesamten Wettbewerbsverlauf überwacht und sämtliche Entscheidungen bezüglich des Wettbewerbsverlaufes trifft. Die Wettbewerbsleitung trifft keine Verpflichtung, ihre Entscheidungen zu veröffentlichen oder zu begründen. Es bestehen keine wie immer gearteten Informationsrechte der Wettbewerbsteilnehmer, die den Wettbewerb betreffen, weder dem Wettbewerbsbetreiber noch dem technischen Abwickler oder der Wettbewerbsleitung gegenüber. Alle Entscheidungen der Wettbewerbsleitung, wie etwa die Ernennung der Gewinner, sind endgültig und können nicht angefochten werden.

3. Rechte der Wettbewerbsleitung


Die Wettbewerbsleitung hat das Recht, Teilnehmer jederzeit ohne Begründung und ohne Verständigung vom Portfoliowettbewerb auszuschließen und zu disqualifizieren, wenn diese gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, den Wettbewerb oder das technische System manipulieren beziehungsweise zu manipulieren versuchen, andere Teilnehmer behindern oder andere wichtige Gründe gegeben sind. In diesem Fall verliert der Teilnehmer seinen eventuellen Gewinn. Die Wettbewerbsleitung hat das Recht, den Wettbewerb zu streichen, zu verändern, abzusagen oder aufzugeben. Die Teilnehmer können hieraus keine Rechte oder Ansprüche auf einen Gewinn ableiten. Die Wettbewerbsleitung kann den Wettbewerb einstellen oder ändern, falls beispielsweise aus irgendeinem Grund der Onlinebetrieb des Portfoliowettbewerbes gestört ist oder wegen anderer Ursachen, die außerhalb der Kontrolle des Wettbewerbsbetreibers und der Wettbewerbsleitung liegen, und dadurch die Durchführung, Sicherheit, Fairness und Integrität oder die sonstige Ausführung des Wettbewerbs in Frage gestellt wird.

4. Wettbewerbslaufzeit


Der Wettbewerb beginnt am 01.06.2023 und endet am 01.12.2023 mit der Abschlussbewertung der Portfolios. Das heißt: Die letzte Eingabe einer Order ist am 01.12.2023 vor der Cut-off-Time (10 Uhr) möglich. Diese Order wird mit dem nächsten von der Fondsgesellschaft festgestellten Anteilspreis ausgeführt.
Die Teilnehmer sollten die sechs Fragebögen jeweils monatlich beantworten. Aufgrund des möglichen Teilnehmerspäteinstiegs, der bis zum 01.09.2023 möglich ist, können sie die ersten vier Fragebögen (Juni bis September) aber auch bis zum 01.10.2023 (23:59 Uhr) beantworten. Die beiden abschließenden Stegreiftests (Oktober und November) müssen spätestens bis zum 01.11.2023 (23:59 Uhr) beziehungsweise bis zum 01.12.2023 (23:59 Uhr) beantwortet werden. Bis zum jeweiligen Abgabedatum können bereits abgegebene Antworten bei den Fragebögen 1 bis 4 noch einmal korrigiert werden. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Rückfragen mindestens fünf Tage vor der Schließung der Fragerunden eingestellt sein müssen, um die Beantwortung der Fragen gewährleisten zu können. Für die Fragebögen 5 und 6, die jeweils als Stegreiftest ausgetragen werden, gilt diese Regelung nicht. Hier können die Antworten nach Ablauf der 15-minütigen Fragezeit nicht mehr korrigiert werden.

5. Ermittlung des Gewinners


Gewinner ist derjenige Teilnehmer, dessen Ergebnis aus qualitativem Teil (= Wissenstest) und quantitativem Teil (= Depottest) am höchsten ist. Die folgenden Plätze werden entsprechend nach Reihenfolge ermittelt. Haben zwei Teilnehmer identische Ergebnisse, entscheidet das Los. Die Ermittlung des individuellen Ergebnisses geschieht nach den Maßgaben des unter Ziffer III.6. ff. näher beschriebenen Bewertungsprinzips.

6. Bewertungsprinzip für den qualitativen Bestandteil des Wettbewerbs (Wissenstest)


Der qualitative Bestandteil des Wettbewerbes besteht aus vier Fragebögen (Juni bis September) mit jeweils sechs Einzelfragen aus unterschiedlichen Themengebieten, die im Verlauf des Wettbewerbs beantwortet werden müssen, sowie zwei abschließenden Stegreiftests in den Monaten Oktober und November. In jedem Fragebogen können maximal 30 Punkte erreicht werden. Die Fragebögen sind jeweils online zu beantworten und werden unter der offiziellen Wettbewerbsinternetadresse www.fbdj.de (im Login-Bereich) zur Beantwortung zur Verfügung gestellt.

Die Ermittlung der Ergebnisse erfolgt automatisch durch das System. Bei der Bewertung der Fragebögen erfolgt für falsche Antworten ein Punktabzug, wobei die Gesamtpunktzahl je Frage und somit je Fragebogen nicht negativ werden kann. Somit liegt die zu erreichende Punktzahl je Fragebogen zwischen 0 und 30 Punkten. Der qualitative Teil des Ergebnisses besteht aus der Summe der erzielten Punkte aller Fragebögen, ins Verhältnis gesetzt zur erreichten Punktzahl des Erstplatzierten des qualitativen Teils. Maximal können 180 Punkte erreicht werden.

7. Bewertungsprinzip für den quantitativen Bestandteil des Wettbewerbs (Depottest)


Das virtuelle Startguthaben von 100.000 Euro (oder eine andere Summe entsprechend dem Späteinsteigerfaktor) wird durch die Wettbewerbsleitung in Form von Wertpapieren in die Depots eingebucht.

Bei späterem Einstieg in den Wettbewerb (siehe III.9.) erhalten die entsprechenden Teilnehmer die gleiche Menge der jeweiligen Wertpapiere, die zu Beginn des Wettbewerbes in die Depots eingebucht werden. Damit werden Späteinsteiger so gestellt, als ob ihr Depot von Anfang an teilgenommen hätte. Die Einbuchung des virtuellen Startguthabens in Form von Wertpapieren erfolgt ohne Berechnung eines eventuell fälligen Ausgabeaufschlags.
Der quantitative Teil besteht aus einem Portfoliowettbewerb. Die Ermittlung des Siegers beziehungsweise der platzierten Teilnehmer und damit auch der zu vergebende Prozentsatz für den quantitativen Teil des Wettbewerbs erfolgt auf Basis der individuellen Portfolioleistungen hinsichtlich der erzielten Volatilität sowie der erzielten Performance vom 01.06.2023 bis zum 01.12.2023. Das Ergebnis des quantitativen Teils setzt sich demnach aus den zwei Teilen A und B zusammen.

Teil A entspricht der erzielten Volatilität (250-Tage-Vola auf Basis von Tagesrenditen; erste Berechnung am 01.07.2023). Der Erstplatzierte in Teil A erhält für diesen Bestandteil 100 %. Die auf den folgenden Rängen platzierten Teilnehmer erhalten den Prozentsatz, der sich aus dem relativen Abstand zum Gewinnerportfolio ergibt.
Teil B entspricht der erzielten Performance. Der Erstplatzierte in Teil B erhält für diesen Bestandteil 100 %. Die auf den folgenden Rängen platzierten Teilnehmer erhalten den Prozentsatz, der sich aus dem relativen Abstand zum Gewinnerportfolio ergibt. Das Gesamtergebnis des quantitativen Teils setzt sich zu 35 % aus dem Ergebnis in Teil A, der erzielten Volatilität, und zu 65 % aus dem Ergebnis in Teil B, der erzielten Performance, zusammen. Der so ermittelte Erstplatzierte des quantitativen Teils erhält 100 % (50 Punkte). Die auf den folgenden Rängen platzierten Teilnehmer erhalten den Prozentsatz (in Punkte umgerechnet), der sich aus dem relativen Abstand zum Erstplatzierten ergibt. Der auf diese Weise ermittelte individuelle Prozentsatz geht in die unter Ziffer III.10. beschriebene Gesamtbewertung ein. Das Depot wird virtuell im Internet nach dort näher beschriebenen Vorgaben geführt. Das Eingabesystem für Kauf- und Verkaufsaufträge erreichen die Teilnehmer im Internet über den Login-Bereich unter folgender Webadresse: www.fbdj.de.

8. Die wichtigsten Vorgaben für den Portfoliowettbewerb


Virtuelles Startguthaben

Das virtuelle Startguthaben beträgt für alle Teilnehmer, die von Beginn des Wettbewerbes an dabei sind (01.06.2023), 100.000 Euro in Form von Wertpapieren, die für alle Teilnehmer identisch in das Depot (ohne Berücksichtigung von Transaktionskosten) eingebucht werden. Für die übrigen Teilnehmer errechnet sich ein Startguthaben nach den Maßgaben der Ziffer III.9.

Käufe und Verkäufe

Käufe von Aktienfonds werden mit Transaktionskosten in Höhe von 0,5 % auf den Anteilspreis (NAV) belastet. Käufe von Geldmarktfonds sind dagegen kostenfrei. Bei allen anderen Fondskategorien (u. a. Dach-, Misch- und Rentenfonds) betragen diese Kosten 0,25 %. Verkäufe sind generell kostenfrei. Ebenfalls kostenfrei sind alle Käufe, deren Kaufauftrag die Teilnehmer bis zum 14. Tag seit ihrem Eintritt in den Wettbewerb gestellt haben.

Orderfristen

Kauf- und Verkaufsorders können bis 10 Uhr in das System eingegeben werden (Cut-off-Time). Die Order wird mit dem Kurs ausgeführt, der nach der Cut-off-Time von der Fondsgesellschaft festgestellt und veröffentlicht wurde. Treten bei der Kurslieferung Verzögerungen ein, von wem auch immer verschuldet, wird die Order erst dann ausgeführt, wenn der Anteilspreis im System vorliegt.

Ausschüttungen

Ausschüttungen werden dem Teilnehmer in Form von Fondsanteilen des betroffenen Fonds gutgeschrieben, sobald die Ausschüttungsdaten im System vorliegen.

Anlageuniversum

Das Anlageuniversum umfasst Fonds und ETFs. Zur Auswahl steht das in Deutschland erhältliche Fondsuniversum in- und ausländischer Anbieter. Die Liste aller handelbaren Fonds und ETFs finden Sie als Excel-Datei im Login-Bereich unter der Rubrik „Fondssuche“.

Portfoliorestriktionen

Mindestens 70 % des Depotvermögens müssen jederzeit in Produkten des Universums investiert sein. Die maximale Aktienquote ist auf 70 % festgelegt und bezieht sich auf das investierte Kapital. Das technische System gestattet kurzfristig Überschreitungen des 70%-Limits von bis zu 10 Tagen in Folge, insgesamt jedoch maximal sechsmal während der gesamten Wettbewerbsdauer. Der Teilnehmer wird per E-Mail-Benachrichtigung aufgefordert, seine Portfolioallokation den Wettbewerbsregeln entsprechend anzupassen. Die Überschreitung der 70%igen Aktienquote sollte in prozentualer und zeitlicher Hinsicht die Ausnahme bleiben. Gewinnt die Wettbewerbsleitung den Eindruck, dass diese Regel bewusst missbraucht wird, behält sie sich die Disqualifizierung des Teilnehmers vor.
Beim Kauf eines neuen Fonds oder ETFs darf dieser nicht mehr als 25 % vom Gesamtportfolio (investiertes Kapital plus Barbestand) ausmachen. Wird diese Regel bei der Erstellung einer Kauforder verletzt, erfolgt eine Fehlermeldung. Das Startdepot ist nicht von dieser Regel betroffen. Ebenso darf ein Fonds oder ETF nach dem Kauf durch Kursgewinne oder Kursverluste in den anderen Positionen mehr als 25 % vom Gesamtportfolio ausmachen.
Ignoriert der Teilnehmer diese Aufforderung und passt seine Bestände nicht gemäß den Portfoliorestriktionen innerhalb von zehn Tagen (nicht Werktagen!) an, wird er automatisch vom System disqualifiziert. Das heißt im Umkehrschluss: Die getätigten Orders zur Senkung der Aktienquote auf unter 70 % müssen am 10. Tag ausgeführt sein*.

* Hinweis:
Stellen Sie also bitte sicher, dass entsprechende Orders rechtzeitig platziert werden, da die Kursaktualisierung einiger Rentenfonds bis zu drei Tage dauern kann. Vor dem Hintergrund, dass an Wochenenden keine Kurse gestellt werden, kalkulieren Sie bitte dadurch bedingte Verzögerungen bei der Orderausführung ebenfalls mit ein! Sollte ein Kurs wider Erwarten tatsächlich erst nach mehr als drei Werktagen aktualisiert werden und Sie somit Ihre Aktienquote nicht mehr rechtzeitig anpassen konnten, so wird dies von der Wettbewerbsleitung entsprechend berücksichtigt.

9. Späterer Einstieg in den Wettbewerb


Ein späterer Wettbewerbseinstieg (nach dem offiziellen Startdatum am 01.06.2023) ist jederzeit bis zum 01.09.2023 möglich. Dabei erhalten diese Teilnehmer ein virtuelles Depot, welches exakt so bestückt ist wie die Depots der Teilnehmer zu Wettbewerbsbeginn. Auf Basis dieser Depotbestückung werden sowohl die Performance als auch die Volatilität des Späteinsteigers berechnet.

Bitte beachten Sie, dass auch für Späteinsteiger alle Fragebögen zu beantworten sind.

10. Punktesystem Gesamtleistung, Mitteilung Wettbewerbsstand, Publikation


Die Gesamtleistung setzt sich aus den Ergebnissen des qualitativen und des quantitativen Teils zusammen. Dabei zählen die Ergebnisse des qualitativen und des quantitativen Teils je zu 50 %. Der so ermittelte Gesamtprozentsatz ist damit ausschlaggebend für die Endplatzierung und für die Interimsplatzierung im Wettbewerbsverlauf. Die ersten Interimsplatzierungen werden nach Abschluss der 4. Runde zum 01.10.2023 veröffentlicht.

Die Teilnehmer werden auf Wunsch per E-Mail über den Wettbewerbsstand auf dem Laufenden gehalten. Darüber hinaus werden die besten Ergebnisse auf den Websites www.boerse-online.de beziehungsweise www.fbdj.de publiziert.

11. Steuer


Eine eventuell abzuführende Schenkungssteuer oder sonstige anfallende Steuern wird der Gewinner selbst entrichten; er hält hierfür die Wettbewerbsbetreiber und den technischen Abwickler schad- und klaglos.

12. Haftung der Betreiber


Jede Haftung der Wettbewerbsbetreiber, des technischen Abwicklers und der Geschäftsführer, Vorstände, Agenten, Angestellten und Erfüllungsgehilfen der Vorgenannten sowie der Mitglieder der Wettbewerbsleitung im Zusammenhang mit dem gesamten Wettbewerb ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Der Wettbewerbsbetreiber und der technische Abwickler haften gegenüber den Gewinnern insbesondere nicht für Aufwendungen oder sonstige Kosten, die ihnen durch die Teilnahme am Portfoliowettbewerb erwachsen sind. Haftungsansprüche und Aufwandersatzansprüche, die durch die Annahme, Benutzung oder den Gebrauch eines Preises entstehen könnten, werden ausdrücklich ausgeschlossen. Auch der Umtausch der Preise oder die Auszahlung des Gegenwertes ist ausgeschlossen. Stellt sich nach Zuerkennung eines Preises heraus, dass dieser durch Manipulation oder auf andere Art erschlichen worden ist oder der Gewinner gegen die Teilnahmebedingungen beziehungsweise Wettbewerbsregeln verstoßen hat, kann der Preis von der Wettbewerbsleitung aberkannt und zurückgefordert werden.
Die Wettbewerbsbetreiber und der technische Abwickler übernehmen keine Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Informationen, Daten und Kursen. Im Rahmen des Portfoliowettbewerbes (quantitativer Teil des Wettbewerbs) werden keine Kauf- und Verkaufsempfehlungen abgegeben und können aus diesem auch nicht abgeleitet werden. Der Wettbewerbsbetreiber und der technische Abwickler stellen hiermit ausdrücklich fest, dass alle hier oder auf verlinkten Seiten zur Verfügung gestellten Informationen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren und/oder Rechten darstellen und übernehmen keine Verantwortung für wie immer geartete Fehler durch Unterbrechungen, Streichungen, Verzögerungen in der Ausführung oder Übermittlung der Daten, auch nicht für das Versagen der Datenübertragung, für den Diebstahl von Daten oder unautorisierten Zugang sowie Veränderungen, Zusätze, Verzögerungen oder Streichungen von Börseninformationen, fehlerhafte oder verspätete fiktive Orderausführungen im Rahmen des Portfoliowettbewerbes. Demgemäß besteht auch keine Verantwortung des Wettbewerbsbetreibers und des technischen Abwicklers für jegliche Art von Problemen oder technischen Funktionsstörungen von Telefonleitungen oder -netzwerken, Computer-Onlinesystemen, Servern oder Providern, sonstigem Computer-Equipment oder für Software- oder E-Mail-Versagen oder Buchungen durch Dritte sowie für den Inhalt verlinkter Seiten.

13. Rechtsweg


Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Gewinn. Sollte aufgrund eines Fehlers das Ranking der Teilnehmer verändert werden, ist die Wettbewerbsleitung jederzeit berechtigt, das Ranking wieder in die ursprüngliche Ordnung zu bringen. Es besteht kein Rechtsanspruch der Teilnehmer auf ein bestimmtes Ranking.

14. Änderungen vorbehalten


Wettbewerbsregeln und Teilnahmebedingungen können jederzeit ohne gesonderte Benachrichtigung von der Wettbewerbsleitung abgeändert werden. Die Änderungen der Wettbewerbsregeln und der Teilnahmebedingungen werden auf den unter Ziffer III.10. genannten Internetadressen veröffentlicht. Ab dieser Bekanntmachung sind die neuen Wettbewerbsregeln und Teilnahmebedingungen für alle Teilnehmer verbindlich.